Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von Cornelius Nimmesgern, Inhaber des „Hotel am Fischerhafen“ (nachfolgend „Hotel am Fischerhafen“) gegenüber dem Kunden zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Sie gelten für sämtliche Leistungen des Hauses, insbesondere für die Überlassung der Zimmer. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem „Hotel am Fischerhafen“ gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
Das Haus kann vom Kunden und/oder von Dritten eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung verlangen.
2. Jede Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hauses.
3. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, gelten die nachfolgenden Regelungen. Kostenfreie Stornierung ist bis 7 Tage vor Anreisetermin möglich.
Für gebuchte Leistungen bzw. durch einen Hotelaufnahmevertrag angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung vom Kunden storniert wird, dieser nicht oder später erscheint oder früher abreist. Die ersparten Aufwendungen des „Hotel am Fischerhafen“ betragen bei Übernachtung mit Frühstück 20 Prozent des vereinbarten Preises. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem „Hotel am Fischerhafen“ der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Tritt der Gast nach dem vereinbarten Termin zurück, stellt das Hotel 80 Prozent der Kosten in Rechnung.
Bei Gruppenreiseverträgen (Gruppenanzahl ab 4 Zimmern) sind Stornierungen bis zu 48 Tage vor dem Anreisetermin kostenfrei, danach sind 80 Prozent des vertraglich vereinbarten Preises zu zahlen.
Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
4. Soweit dem Kunden eine Abstellmöglichkeit, z.B. für ein Fahrrad, Strandutensilien o.ä., sei es drinnen oder draußen, zur Verfügbarkeit gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht durch das „Hotel am Fischerhafen“.
5. Das „Hotel am Fischerhafen“ ist bemüht, Weckaufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen. Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit ebenfalls dieser Sorgfalt behandelt. Liegengebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage und auf eigenes Risiko dem Kunden auf dessen Kosten nachgesandt. Das Haus bewahrt die Sachen 6 Monate auf. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
6. Das „Hotel am Fischerhafen“ haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hauses auftreten, wird sich das Haus auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von den Punkten 5. und 6. und den §§ 701 ff. BGB haftet das Haus nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Betreiber oder der leitenden Angestellten des Hauses. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei
unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hauses ist –abgesehen von den §§ 701 ff. BGB – betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt.
7. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik, o.ä.) oder sonstiger von dem „Hotel am Fischerhafen“ nicht zu vertretender Hinderungsgründe, oder das Haus beeinträchtigender Umstände (z.B. Rufgefährdung) insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre des Hauses, behält sich das Haus das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, z.B. auf Schadensersatz, zusteht.
8. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Haus, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hauses liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde, und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kundennachzuweisen ist.
9. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollte dieses in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber die Zimmer oder Räumlichkeiten nicht mehr verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus zu bemühen. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt dem Haus zur Verfügung zu stellen.
11. Das Hotel ist ein reines Nichtraucherhotel. Sollte ein Gast im Zimmer rauchen, nehmen wir uns das Recht, die Sonderreinigung des Zimmers bzw. den entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen.
12. Bei Schlüsselverlust oder Nichtrückgabe nehmen wir uns das Recht Kosten in Höhe von 75,00 € zu erheben.
13. Erfüllungsort ist für beide Seiten 26844 Jemgum-Ditzum. Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist Leer.
14. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich der Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des „Hotel am Fischerhafen“ Gültig ab dem 01.05.2023